{"id":1247,"date":"2020-08-03T10:05:11","date_gmt":"2020-08-03T08:05:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kinderberlin.de\/Blog\/?p=1247"},"modified":"2020-08-03T10:05:11","modified_gmt":"2020-08-03T08:05:11","slug":"finanzielle-unterstuetzung-beim-umzug-mit-kind-damit-koennen-sie-rechnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kinderberlin.de\/Blog\/finanzielle-unterstuetzung-beim-umzug-mit-kind-damit-koennen-sie-rechnen\/","title":{"rendered":"Finanzielle Unterst\u00fctzung beim Umzug mit Kind &#8211; Damit k\u00f6nnen Sie rechnen"},"content":{"rendered":"ANZEIGE - <p>Ein Umzug stellt oft in vielerlei Hinsicht eine gro\u00dfe Belastung dar. Neben einer umfangreichen Planung, einem enormen Arbeitsaufwand und der zeitaufw\u00e4ndigen Ummeldung bei Beh\u00f6rden und \u00c4mtern m\u00fcssen gerade Familien mit Kosten in teilweise enormer H\u00f6he rechnen. Nicht nur der Transport der Wohnungseinrichtung, die Anschaffung neuer M\u00f6bel, sondern auch die Bezahlung der Helfer sowie Maklergeb\u00fchren k\u00f6nnen schnell ein Loch in den Geldbeutel rei\u00dfen. Dabei k\u00f6nnen gerade Familien mit Kindern finanzielle Unterst\u00fctzung in Anspruch nehmen, um die Umzugskosten so nicht nur zu minimieren, sondern unter Umst\u00e4nden sogar auszugleichen.<\/p>\n<h2>Ein Umzug aus beruflichen Gr\u00fcnden ist oft unumg\u00e4nglich<\/h2>\n<p>Oft l\u00e4sst sich ein Umzug aus beruflichen Gr\u00fcnden nur schwer vermeiden. Wer eine neue Stelle antritt oder Zeit und Geld sparen m\u00f6chte, indem er sein Pendlerdasein beendet, ist auf einen Umzug in eine andere Stadt angewiesen. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Umz\u00fcgen macht es durchaus Sinn <a href=\"https:\/\/www.ibo-umzuege-berlin.de\/\">erfahrene Umzugsunternehmen f\u00fcr den Wohnungswechsel zu engagieren<\/a>. Gerade beruflich bedingte Umz\u00fcge werden jedoch oft von Seiten des Arbeitgebers unterst\u00fctzt. Neuen Mitarbeitern wird auf diese Weise gerne die Annahme einer Stelle schmackhaft gemacht, gute Mitarbeiter werden so au\u00dferdem langfristig an den Betrieb gebunden. Ist ein Umzug aus Berufsgr\u00fcnden sinnvoll oder sogar notwendig, kann ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter diesen steuerfrei erstatten. Das hei\u00dft, dass dieser Zuschuss nicht mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbetr\u00e4gen verrechnet wird. Ob der Arbeitgeber diesen Zuschuss allerdings gew\u00e4hrt, sollte am besten im Vorfeld abgekl\u00e4rt werden. Findet eine finanzielle Unterst\u00fctzung durch den Arbeitgeber statt, so werden in der Regel die Transportkosten, die f\u00fcr den Umzug der Wohnungseinrichtung anfallen erstattet. Unter Umst\u00e4nden wird dabei auch ein Neukauf von beispielsweise einer K\u00fcche beglichen, sofern die bereits vorhandene K\u00fcche aufgrund des Anschlusses nicht mitgenommen werden kann. Wenn neben der Miete f\u00fcr die neue Wohnung aufgrund der K\u00fcndigungsfrist zeitgleich noch die Miete der alten Wohnung bezahlt werden muss, kann der Arbeitgeber diese Zahlungen ebenfalls leisten. M\u00f6glich ist hierbei au\u00dferdem auch die Begleichung der Kosten, die durch die Suche nach einem geeigneten Miet- oder Kaufobjekt anfallen. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise auch \u00dcbernachtungskosten.<\/p>\n<h2>Das Umzugsgeld kann auch die Kosten f\u00fcr Nachhilfe beinhalten<\/h2>\n<p>Wer mit Kind umzieht, der wird sich im Regelfall auch auf die Suche nach einem neuen Kindergarten oder einer neuen Schule machen m\u00fcssen. Kosten die hierbei entstehen, z\u00e4hlen mit zu den Reise- und \u00dcbernachtungskosten und k\u00f6nnen auf diese Weise ebenfalls durch den Arbeitgeber beglichen werden. Besonders interessant: Sollte sich das Kind in der neuen Schule nur schwer einfinden und somit Nachhilfe ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen diese Kosten bis zu einer H\u00f6he von 1.926 Euro j\u00e4hrlich beglichen werden.<\/p>\n<h2>Umzugsgeld kann durch die Einkommenssteuererkl\u00e4rung zur\u00fcckerstattet werden<\/h2>\n<p>Doch auch wer keine <a href=\"https:\/\/www.finanzfrage.net\/g\/frage\/umzugsgeld-beantragen-wo-\">finanzielle Unterst\u00fctzung in Form von Umzugsgeld<\/a> von Seiten des Arbeitgebers erf\u00e4hrt, der kann Kosten die durch den Umzug anfallen zur\u00fcckerstattet bekommen. Nicht immer findet ein Umzug schlie\u00dflich aus beruflichen Gr\u00fcnden statt. Gerade Familien mit Kind kennen das Dilemma: Die bisherige Wohnung wird irgendwann zu klein, die Nachbarn sind nicht kinderfreundlich oder es fehlt ein Garten f\u00fcr gemeinsame Familienaktivit\u00e4ten. Eine neue Wohnung ist daher oft unumg\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Wie gut, dass es auch hier Unterst\u00fctzung in Form von Umzugsgeld gibt. Der volle Betrag, der durch den Umzug anf\u00e4llt, <a href=\"https:\/\/www.steuern.de\/umzugskosten.html\">kann hierbei in der Einkommensteuererkl\u00e4rung als Werbungskosten<\/a> geltend machen. Rechnungen und Quittungen, die w\u00e4hrend des Umzugs anfallen sollten hierbei mit der Steuererkl\u00e4rung gemeinsam eingereicht werden. Sonstige Kosten die w\u00e4hrend des Wohnungswechsels anfallen, wie etwa der Anschluss von elektrischen Ger\u00e4ten durch Fachpersonal oder Freunde, Trinkgelder und Geb\u00fchren f\u00fcr die Ummeldung werden in der Regel \u00fcber die sogenannte Umzugspauschale berechnet. Auch hier erfahren Familien mit Kind eine besondere Unterst\u00fctzung: Ledige erhalten 764 Euro und Ehepaare 1.5280 Euro. Pro Kind oder jede andere im Haushalt lebende Person gibt es zus\u00e4tzlich 337 Euro Umzugsgeld.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ANZEIGE &#8211; Ein Umzug stellt oft in vielerlei Hinsicht eine gro\u00dfe Belastung dar. Neben einer umfangreichen Planung, einem enormen Arbeitsaufwand und der zeitaufw\u00e4ndigen Ummeldung bei Beh\u00f6rden und \u00c4mtern m\u00fcssen gerade Familien mit Kosten in teilweise enormer H\u00f6he rechnen. 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