Babys von Beamten: Wie versichere ich mein Kind richtig?

Werdende Eltern stellen sich früher oder später die Frage, wie sie ihr Kind richtig absichern sollen. Bei klassischen Arbeitnehmern werden die Babys im Regelfall innerhalb der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse abgesichert. Komplizierter ist dies jedoch bei Beamten: Nicht nur das Verfahren mit der Beihilfe erfordert einiges an Hintergrundwissen, spätestens dann, wenn ein Baby auf die Welt kommt, muss sich der Beamte mit seiner Absicherung auseinandersetzen. Um ihm dies zu erleichtern, zeigen wir im Folgenden, wie Beamtenbabys optimal versichert werden.

Beihilfe für Kinder: Wie ist ein Baby über die Beamtenversicherung abgesichert?

Für Beamte mit Nachwuchs gibt es vom Bund eine simple Regelung. Sie erhalten 80 Prozent Beihilfe für das erste Kind. Die Ansprüche können allerdings je nach Bundesland variieren, weshalb im Einzelfall immer der genaue Satz geprüft werden muss. Beamte in Berlin können sich jedenfalls freuen, denn auch sie erhalten den Beihilfesatz von 80 Prozent.

Es macht also in vielen Fällen Sinn, das Kind nicht über die gesetzliche Krankenkasse, sondern über die Krankenversicherung des verbeamteten Elternteils abzusichern. Die Leistungen für das Baby sind wesentlich höher und selbst wenn Zusatzversicherung abgeschlossen werden, liegt das Preis-Leistungs-Verhältnis entsprechend der Beihilfeabsicherung.

Um das Kind richtig abzusichern, raten wir dazu, sich an die Experten von kind-privat-versichern.de zu wenden. Auf der Webseite finden sich viele nützliche Informationen über die Versicherung für Beamtenbabys. Wer eine persönliche Beratung wünscht, trifft die Spezialisten im November auf der BabyWelt in Berlin an.

Von welchen Leistungen profitiert mein Kind?

Obwohl für das Kind im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse meist kein Zusatzbeitrag fällig wird, profitiert der Nachwuchs von der privaten Absicherung. Die Leistungen sind entgegen der Kassen deutlich höher und Privatpatienten genießen häufig eine bessere Umsorgung. Wichtig für Eltern ist zudem, dass je nach gewähltem Tarif, die Krankenversicherung auch für zahnmedizinische Behandlungen sowie für die Kieferorthopädie aufkommt. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen beteiligt sich nur sehr gering an den Leistungen für eine Zahnspange.

Viele private Krankenversicherer übernehmen zudem die Kosten für Sehhilfen. Auch die alternative Medizin wird immer gefragter, weshalb in einigen Tarifen die Behandlung durch einen Heilpraktiker

inbegriffen ist.

Im Rahmen eines stationären Aufenthalts beinhalten die meisten Versicherungen die Behandlung durch einen Chefarzt sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Spätestens, wenn dem Nachwuchs ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht, werden alle Familienmitglieder dankbar sein, nicht in dem überfüllten Mehrbettzimmer unterkommen zu müssen.

Eltern sollten im Einzelfall genau prüfen, von welchen Leistungen ihr Kind profitiert, und sich von Experten mit langjähriger Erfahrung beraten lassen.

Kommentarfunktion ist deaktiviert