Finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber beim Umzug mit

Familie zieht um

Um einen beruflich bedingten Umzug handelt es sich, wenn ein Unternehmen den Mitarbeiter an einen neuen Standort versetzt, oder der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen in eine Dienstwohnung ziehen muss, wenn er zum Beispiel als Hausmeister arbeitet. Auch wer als Pendler mindestens eine Stunde Fahrt zur Arbeit spart, kann aus beruflichen Gründen die Umzugskosten erstattet bekommen, ebenso auch wenn ein Jobwechsel in einen anderen Ort in Frage kommt. Vor allem Eltern mit Kleinkindern fällt der Umzug besonders schwer, da sich das Kind erneut an den neuen Wohnort und die neue Wohnung gewöhnen muss und sehr oft kann ein Umzug für das Kind sehr belastend sein.

Steht solch ein Umzug an, so kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter finanziell unterstützen und die Kosten für den Wohnungswechsel seinem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten. Eine generelle Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Daher ist es sinnvoll, das vorher mit dem neuen Vorgesetzten zu klären. Steuerfrei bedeutet, dass der Zuschuss des Chefs nicht mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird, sondern in voller Höhe an den Arbeitnehmer fließt. Verschiedene Positionen können dabei berücksichtigt werden.

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

Die Kosten für den Transport der Wohnungseinrichtung durch eine Spedition kann der Arbeitgeber in voller Höhe erstatten. Auch die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten, die durch die Besichtigung der neuen Wohnung oder die Suche der passenden Schule für das Kind finanziell entstehen, sind voll erstattungsfähig. Hier werden maximal die Kosten für zwei Reisen für eine Person oder eine Reise für zwei Personen gezahlt. Sofern die Miete für die alte Wohnung durch die Kündigungsfristen neben der neuen Miete noch entrichtet werden muss, kann hier der Arbeitgeber ebenfalls steuerfrei diese Zahlungen leisten.

Selbst die Maklergebühr für die Wohnungssuche fällt in die Kategorie der finanziell erstattungsfähigen Posten. Wenn ein Kind nach dem Wohnungswechsel Probleme in der neuen Schule bekommt und dadurch bedingt Nachhilfeunterricht benötigt, können diese Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden. Hier gilt jedoch ein Höchstbetrag (1.926,00 Euro in 2017) der jährlich vom Bundesfinanzministerium neu festgelegt wird. Die Anschaffungskosten für einen neuen Herd und neue Öfen können übernommen werden, sofern die alten Geräte in der neuen Wohnung nicht genutzt werden können, weil zum Beispiel ein Gasanschluss vorhanden ist.

Wenn der neue Dienstherr nicht zahlt

Falls der Vorgesetzte die Kosten für den Umzug nicht oder nicht in voller Höhe steuerfrei erstattet, kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag oder den vollen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Für die bereits genannten allgemeinen Kosten sind die Quittungen und Rechnungen zu sammeln und gemeinsam mit der Steuererklärung einzureichen. Darüber hinaus können auch noch sonstige Kosten die im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel stehen, abgesetzt werden. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise Trinkgelder für die Umzugshelfer, die von einem Umzugsunternehmen beauftragt wurden, die Einladung zum Essen für Freunde, die geholfen haben, der fachgerechte Anbau von Lampen und anderen elektrischen Geräten, Gebühren für Ummeldungen, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung. Für diesen Teil müssen keine Quittungen und Rechnungen gesammelt werden, da hier die Umzugskostenpauschalen genutzt werden können. Ab Februar 2017 liegen diese für Ledige bei 764,00 Euro, für Ehepaare bei 1.528,00 Euro und je Kind oder jede weitere im Haushalt lebende Person bei zusätzlich 337,00 Euro.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Einzelfall der Ablauf und die Organisation für einen Wohnungswechsel gut geplant werden sollte. Im Durchschnitt ziehen Menschen fünf mal in ihrem Leben um. Das geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen, häufig auch aus beruflich bedingten Anlässen. Eines haben Umzüge jedoch neben jeder Menge Vorbereitungen noch gemeinsam, sie gehen finanziell ganz schön ins Geld. Daher sind die Fragen der Kostenübernahme durch das neue Unternehmen auf jeden Fall im Vorfeld zu klären. Einige Firmen sind heutzutage bereit, bei guten Mitarbeitern finanzielle Unterstützung zu leisten, um dem neuen Firmenzuwachs die Zusammenarbeit schmackhaft zu machen oder wertvolle Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Wer sich mit dem Thema Umzug mit Kind sowie finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber beim Wohnortswechsel weiter informieren möchte, der wird u.a. im Blog des Umzugsunternehmens Frasch Umzüge fündig.

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